Kosten

Wer zahlt die Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetz­liche Kranken­kassen über­nehmen die Kosten für eine Psycho­therapie in einer vertrags­psycho­thera­peutischen Praxis. Zunächst wird ein Vor­gespräch und eine Diagnostik­phase, die sog. Probatorik, statt­finden. Die Kosten hierfür über­nimmt Ihre Kranken­kasse direkt, Sie brauchen nur die elek­tronische Gesundheits­karte mit­zu­bringen. Sollten Ihr Kind und Sie sich in meiner Praxis wohl­fühlen und nach der Diagnostik ein Therapie­bedarf deutlich werden, werde ich eine Therapie bei ihrer Kranken­kasse beantragen. Die Kosten dafür werden wieder voll­ständig von der Kasse getragen.
Wichtig: Zum Erst­gespräch und zu Beginn jeden Quartals bringen Sie bitte die elek­tronische Gesundheits­karte Ihres Kindes mit. 

Private Kranken­kassen und Beihilfe­stellen

Private Kranken­kassen übernehmen zumeist eine Psycho­therapie. Wie umfassend die Kosten von Ihrer privaten Kranken­kasse getragen werden, hängt aber mit dem indi­viduell verein­barten Versicherungs­tarif zusammen. Bitte erkundigen Sie sich also im Voraus bei Ihrer privaten Kranken­kasse, um die Kosten­übernahme und das Stunden­kontingent ab­zu­klären und die benötigten Unter­lagen für die Beantragung einer Psycho­therapie anzu­fordern. Mein Honorar orientiert sich an der Gebühren­ordnung für Psycho­therapie (GOP). 

Selbstzahler

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für die Psycho­therapie Ihres Kindes selbst zu tragen, müssen Sie sich nicht im Voraus um Formali­täten mit der Kranken­kasse kümmern. Ich schicke Ihnen am Ende des Monats eine Rechnung über die erfolgte Behandlung. Mein Honorar orientiert sich an der Gebühren­ordnung für Psycho­therapie (GOP).
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